Hier ist es unverständlicherweise sehr oft so, dass die geschädigten Privatpersonen oder Unternehmen die Schadensregulierung selbst vornehmen oder das Angebot der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners annehmen und die Schadensregulierung tatsächlich von der Versicherung des Unfallgegners durchführen lassen.
Der Schaden wird in diesen Fällen von der Versicherung oftmals nur teilweise reguliert. Bestimmte Schadenspositionen, die der Geschädigte aufgrund seines Unwissens überhaupt nicht kennt, werden nicht reguliert. Aus diesem Grunde sollte der Geschädigte bei jedem Verkehrsunfall aufgrund der Komplexität der Materie und der zahlreichen Ansprüche sofort die Hilfe eines im Verkehrsunfallrecht fachkundigen Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Gerade in Unternehmen wird oft verkannt, dass die Bearbeitung von Verkehrsunfällen durch eigene Mitarbeiter nur dazu führt, dass der Mitarbeiter seine eigentliche Aufgabe im Unternehmen nicht wahrnimmt und damit Kosten zu Lasten des Unternehmens produziert.
Bei einem Kraftfahrzeughaftpflichtschaden hat die gegnerische Versicherung grund-sätzlich auch die Kosten des Rechtsanwaltes des Geschädigten zu tragen, soweit diesen an dem Verkehrsunfall kein Verschulden trifft.
Also warum nutzen Sie nicht diese Tatsache zu Ihrem Vorteil und geben die Bearbeitung eines Unfallereignisses direkt in unsere Hände?

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