Der Bereich des sog.
Verkehrsordnungs-widrigkeitenrechts umfasst auch die so genannten Bußgeldverfahren.
In diesen Verfahren geht es darum, ob ein Betroffener wegen eines sog. ordnungswidri-gen Verhaltens im Straßenverkehr mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und / oder gegebenenfalls sogar auch mit einem sehr unangenehmen Fahrverbot belegt wird.
Nicht nur mehr um Ordnungswidrigkeiten sondern sogar um Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr begangen wurden, geht es im
Verkehrsstrafrecht.
Das
Verkehrsverwaltungsrecht betrifft die Verfahren, die mit Verwaltungsbehörden (in der Regel den Straßenverkehrsämtern) zu führen sind. Hierzu gehören unter anderem auch umfassend alle Fahrerlaubnisangelegen-heiten.

Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie doch einfach an unter 02154 952727. The easy way for you.