Aus diesem Grunde hat sich die Sozietät SG Rechtsanwälte auf diese Rechtsmaterie konzentriert. Dieses beinhaltet selbst-verständlich auch eine permanente Fortbil-dung. Wir empfehlen Ihnen, uns bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium zu konsultieren.
Wir raten Ihnen auch ausdrücklich an, gegenüber den Verwaltungsbehörden und der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen.

Hierzu gehört insbesondere, dass vor Ort keine Angaben gemacht werden, sofern man in eine Kontrolle geraten ist bzw. konkret wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes von der Polizei oder sonstigen Behörden angehalten worden ist. Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden sagen Sie einfach nur höflich: ''Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich in der Aufregung nicht zur Sache äußern möchte.'' Sie sind leidglich verpflichtet Ihre Personalien anzugeben.
Entsprechend empfehlen wir auch den so- genannten „Anhörungsbogen“ der Ermittlungsbehörden nicht selber zu bearbeiten. Stets sollte die „goldene Regel“ beachtet werden, dass es richtig ist, umfassend zu schweigen, so lange man nicht eine genaue Kenntnis von dem tat- sächlichen Ermittlungsstand und dem konkreten Vorwurf hat. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht. Die meisten Betroffenen werden aufgrund ihrer eigenen Einlassung überführt. Konsultieren Sie uns daher möglichst sofort. Machen Sie nicht den Fehler und versuchen sich selbst zu verteidigen. In vielen Fällen können Rechtsanwälte nur Schadensminimierung betreiben, da Mandanten viel zu spät einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unser Ziel ist für Sie den Schaden zu verhindern. Das setzt jedoch voraus, dass die Angelegenheit möglichst schnell von uns in die richtige Bahn gelenkt wird. The easy way for you.