
Wir führen für Sie auch die Unfallregulierung durch, wenn Sie einen Verkehrsunfall in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz hatten. Auf Grund unserer Spezialisierung haben wir Koorperations-anwählte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auch der Schweiz. Insbesondere Spediteure und Logistik-unternehmen, die ständig in der EU und der Schweiz unterwegs sind nutzen unsere Dienstleistung. Sollten Sie einmal in einen Verkehrsunfall im europäischen Ausland verwickelt sein oder in einen Verkehrsunfall auf dem Gebiet der Bunderepublik Deutschland mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer, so raten wir Ihnen an, es mit der Aufnahme der Unfalldaten ganz genau zu nehmen. Notieren Sie sich alle Daten, die Sie vor Ort erhalten können (Personalien, Versicherung, Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, genaue Ortsbezeichnung). Machen Sie auch unbedingt Fotos vom Unfallgeschehen, notfalls mit Ihrem Handy. Halten Sie auch Ausschau nach möglichen Zeugen und notieren Sie sich ebenfalls die Personalien. Die Beweislast für das Unfallgeschehen liegt bei Ihnen. Je mehr Informationen, Bilder und Zeugen Sie haben, desto einfacher wird es sein Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Insbesondere im Ausland sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Sobald es Ihnen dann möglich ist, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir werden alles Notwendige in die Wege leiten, damit die Schadensregulierung für Sie erfolgreich und möglichst kurzfristig durchgeführt werden kann und Ihnen insbesondere keine weiteren Nachteile entstehen.

Sollten Sie schon vor Ort an der Unfallstelle im Ausland Fragen haben, rufen Sie uns einfach an:
Telefon +49 2154 952727 oder Funktelefon +49 151 1483 1415
The easy way for you.