Lassen Sie sich bei einem Verkehrsunfall nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, Ihren Schaden für Sie zu regulieren! Versuchen Sie auch nicht, den Schaden selbst zu regulieren.
Leiten Sie die Schadenregulierung sofort richtig ein und rufen Sie uns an!
Aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Dinge bei einem Schadensfall ist die Hinzuziehung eines Verkehrsrechtsanwaltes sowie eines neutralen Sachverständigen von größter Bedeutung. Denken Sie daran, dass hochspezialisierte Mitarbeiter der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung Ihren Unfall bearbeiten und die Versicherung verständlicherweise möglichst wenig Schadenersatz leisten möchte. Angebote, dass nur ein Sachverständiger der Versicherung Ihr Fahrzeug besichtigt und den Schaden bewertet und anschliessend Ihr Fahrzeug von einer Werkstatt der Versicherung repariert wird, sollten Sie sofort ausschlagen. Sie können entscheiden welchen neutralen Sachverständigen Sie beauftragen, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder ob Sie gegebenenfalls mit der Versicherung nach Gutachten abrechnen und sich den Schadensbetrag nach Gutachten ausbezahlen lassen.

RUFEN SIE UNS BEI EINEM VERKEHRSUNFALL SOFORT AN
UNTER +49 (0) 21 54 / 95 27 27
IHRE VORTEILE:
| 1. Im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwälte führen für Sie die Schadensregulierung durch
2. Wir beauftragen für Sie einen neutralen und objektiven Sachverständigen
3. Die gegnerische KFZ-Versicherung übernimmt die Kosten des Rechtsanwaltes und des Sachverständigen
4. Sie sparen Zeit und Nerven, da wir für Sie die gesamte Schadenregulierung durchführen
5. Optimale Durchsetzung aller Ihnen zustehender Ansprüche wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Auslagenpauschalen, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden, Abschleppkosten und vieles mehr ! |
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